Das Ihrlersteiner Wappen
Im Jahre 1966 erhielt Ihrlerstein eine Gemeindewappen. Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns lieferte den Entwurf, der die Geschichte Ihrlersteins widerspiegelt.
Unser Gemeindewappen spiegelt sehr gut die geschichtliche Entwicklung unseres Heimatortes wieder: In der Mitte können wir eine Tanne darunter einen Steinhammer und eine Axt erkennen. Umrahmt werden diese Symbole durch 3 Sterne.
Die Tanne
Sie versinnbildlicht den ehemaligen Königsforst, den Einwald, der einmal von der Altmühl bis fast vor die Tore der Stadt Regensburg reichte. Er war nicht nur reich an Holz, Wild sondern auch an Erzen. Nachdem die Erzgruben, die vielfach von den Kelten angelegt wurden und die man heute noch zu Tausenden in den Wäldern sehen kann, im 13. Jahrhundert erschöpft werden, wurde der Einwald immer mehr ein beliebtes Jagdrevier des bayerischen Herzogs, für die Hirschjagd.
Der Steinhammer
symbolisiert als Werkzeug des Steinmetzes die überregionale Bedeutung des Kalksteinabbaus seit dem Mittelalter auf unserem Gemeindegebiet. So wurden die hier gewonnenen "Kelheimer Platten" nicht nur zur Dacheindeckung der typischen Altmühltalhäuser verwendet, sondern auch zum Auslegen der Böden und Gänge in den Schlössern, wie z. B. in der Münchner Residenz. Im 19. Jahrhundert gab es dann kaum mehr einen repräsentativen Bau zwischen München und Wien, dessen Steine nicht aus unseren Brüchen stammten.
Die Axt
weist als Werkzeug des Waldarbeiters auf den Holzreichtum des Einwaldes hin, dessen Eichen und Buchen im Mittelalter in vielen berühmten Regensburger Kirchen zu Altären, Kirchenstühlen und Kanzeln verarbeitet wurden.
Die 3 Sterne
symbolisieren eine uralte Sage, die von drei adeligen unverheirateten Töchtern des Grafen Pürkenhammer von Pürkenfels handelt, die einmal vor undenklichen Zeiten die Besitzerinnen des Einwaldes gewesen waren und diesen "allen guten Gesellen" vermacht hätten. Da sich damals ein jeder im weiten Umkreis als ein "guter Geselle" betrachtete, war der Wald über Jahrhunderte hinweg ein Streitobjekt aller anliegenden Gemeinden.