Friedhof
Der gemeindliche Friedhof ist insbesondere den verstorbenen Gemeindeeinwohnern
als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.
Der gemeindliche Friedhof wird von der Gemeinde als Friedhofsträgerin verwaltet
und beaufsichtigt (Friedhofsverwaltung).
Arten der Grabstätten
- Einzelgrabstätten
- Familiengrabstätten
- Urnengrabstätten
- Urnenwandgräber
- Gemeinschaftsgrabanlage für die „Zur-Ruhe-Bettung“ von Fehlgeburten, Föten und Embryonen – sog. „Sternenkinder“.
Die Friedhofssatzung und die Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung finden Sie unter Ortsrecht.
Die Website heimatfriedhof.online zeigt ein Portal auf, welches im Alltag über Todesanzeigen informiert. Wenn das Bestattungsunternehmen einen Sterbefall mit allen Terminen zur Bestattung eingetragen hat, wird er hier aufgeführt. Eine kostenlose App dient dazu, dass man am Smartphone eine Benachrichtigung erhält. Die Website und die App schaffen eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit im Alltag, informiert zu werden.
Der digitale Fortschritt erleichtert in vielfältiger Weise den Alltag. Mit aller gebotenen Pietät wollen wir auch hier die modernen Kommunikationswege nutzen. Damit dieser neue Service für unsere Bürger geboten werden kann, sind wir die Gemeinde Ihrlerstein bei heimatfriedhof.online. dabei.
Auf www.heimatfriedhof.online findet man alle Informationen rund um die Website bzw. App. Die App kann im App Store und im Google Play Store kostenfrei heruntergeladen werden.
Bestattungswesen in der Gemeinde Ihrlerstein
Grundsätzlich ist die Wahl des Bestattungsunternehmens für Bestattungen frei.
Für die Bestattungsarbeiten am Friedhof in Ihrlerstein haben jedoch nur folgende Bestattungsunternehmen eine Zulassung: