Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren
Hinweis:
Gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch - BauGB - sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen in Bauleitplanverfahren in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes (in Bayern: www.bauleitplanung.bayern.de) zugänglich zu machen.
Zur Einstellung in das gemeindliche Internet ist es ausreichend, dass die Unterlagen für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind.
Im Bereich der Gemeinde Ihrlerstein geschieht dies durch Veröffentlichung der Unterlagen für laufende Bauleitplanverfahren unter der Rubrik "Rathaus & Verwaltung/Ortsrecht/Bekanntmachungen in Bauleitplanverfahren"
Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind hier zu finden.
Laufende Bauleitplanverfahren:
Bebauungsplan „Ortszentrum“ in der Gemeinde Ihrlerstein
Änderung durch Deckblatt 1 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Brückl - Erweiterung"
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen
Abgeschlossene Bauleitplanverfahren
Abgeschlossene Bauleitplanverfahren der Gemeinde Ihrlerstein finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Kelheim: